Teilöffnung der Schießstände

Das Schießen auf offenen Schießständen ist nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg unter Beachtung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit eingeschränkten Personenzahlen gestattet.  

Nach zweieinhalb Monaten Stillstand im Verein haben wir uns aufgrund der anstehenden Abgaben der Meldungen zur Landesmeisterschaft 2021 dazu entschlossen, die GK/KK- und Pistolenstände teilweise zu öffnen.

Da die Personenzahlen auf den Ständen begrenzt ist, ist es unbedingt notwendig, dass sich die Schützen*Innen bei den jeweiligen Sportleitern*Innen rechtzeitig anmelden.

Geschlossene Schießstände dürfen noch nicht benutzt werden und müssen leider weiterhin geschlossen bleiben. Somit ist in der Drucklufthalle ein Schießen nicht erlaubt. 

Wir wünschen allen Schützen „Gut Schuss“.

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